Projekte

Wer kann Projekte einreichen?

Förderwerber:innen im Rahmen von LEADER können folgende regionale Akteur:innen sein:

  • Natürliche Personen – Privatpersonen
  • Juristische Personen – z.B. Vereine, Verbände, GmbH
  • Personengesellschaften – z.B. KG, OG
  • Personenvereinigungen und Arbeitsgemeinschaften
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Lokale Aktionsgruppe

Welche Projekte sind förderbar?

Förderbar sind Projekte, die den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) entsprechen.

Konkret geht es dabei um die Ziele in den vier Aktionsfeldern der LES.

Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung

  • Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts und Betriebsansiedelungen
  • Weiterentwicklung der Wertschöpfungsketten im Tourismus und Aufbau eines sanften Ganzjahrestourismus
  • Ausbau der regionalen Vermarktung in der Land- und Forstwirtschaft, stärkere Diversifizierung und Erhöhung der Wertschöpfung
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsformen (z.B. Co-working), Behebung des Fachkräftemangels

Aktionsfeld 2: Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes

  • Bewahrung und Weiterentwicklung der kultur- und kunstgeschichtlichen Besonderheiten
  • Erhalt und Belebung der historischen Ortskerne
  • Erhalt und Ausbau von Bioökonomie, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und natürlicher Ressourcen

Aktionsfeld 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen

  • Weiterentwicklung der technischen, digitalen und sozialen Infrastruktur in den Gemeinden
  • Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte
  • Neue Angebote für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen
  • Weiterentwicklung des Bildungs- und Qualifizierungsangebots für die Bevölkerung

Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

  • Die Region und die Gemeinden leisten aktive Beiträge zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele
  • Die Region und die Gemeinden realisieren Projekte zur CO2-Reduktion und zur Energie-Autarkie
  • Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Klimawandelanpassung
  • Aufbau von grünen Dienstleistungen in der Region

Förderaufrufe: Wann kann ich ein Projekt einreichen?

Unsere Förderaufrufe werden regelmäßig über die „Digitale Förderplattform“ der Agrarmarkt Austria (AMA) veröffentlicht. Diese Förderaufrufe können einem konkreten Thema gewidmet sein oder offen sein für alle 4 Aktionsfelder einer LES.

Infos zu aktuellen Ausschreibungen werden immer publiziert.

Derzeit gibt es folgende aktuelle Ausschreibung:

Nächster Aufruf geplant: LES-Umsetzung der LAG Großglockner/Mölltal – Oberes Drautal in den Aktionsfeldern 1 – 4 der LES-Einreichfrist: 15.4.2026, separate Veröffentlichung

Link: Aufrufe und Fristen

Förderberatung: Wir unterstützen Sie gerne

Wer eine Projektidee hat, ist herzlich eingeladen, einen Entwurf seines Projekts mit dem LAG-Management zu besprechen.

In diesem Beratungsgespräch kann Folgendes abgeklärt werden:

  • Kann ein Projekt einen relevanten Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie leisten? Wäre das Projekt also grundsätzlich förderbar?
  • Wenn ja, was braucht es noch, um aus einer Idee ein antragsfähiges Projektkonzept zu machen?

Ein Projekt einreichen

Projektanträge werden beim LAG-Management eingereicht. Ein Projektantrag umfasst folgende Dokumente: siehe digitale Förderplattform DFP

  • Projektbeschreibung inkl. Projektdaten
  • Zeitplan
  • Kostenpositionen
  • Finanzierungsplan
  • Beilagen: Pläne, Finanzierungsaufstellung

Das LAG-Management führt im Rahmen eines Entwicklungsgesprächs mit dem Projektträger eine Vorprüfung durch. Dabei wird vor allem die Übereinstimmung eines Projekts mit den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie bzw. den Zielen eines der vier Aktionsfelder geprüft.

Erfüllt ein Projekt in dieser ersten Prüfung grundsätzlich alle formalen und inhaltlichen Anforderungen, wird der Projektantrag für die endgültige Projektauswahl aufbereitet und an das Projektauswahlgremium (PAG) weitergeleitet.

Bei Bedarf führt das LAG-Management in dieser Phase der Projektauswahl auch eine Abstimmung mit den zuständigen Landesförderstellen durch.

Die Projektauswahl

In der Regel haben Projektträger:innen die Möglichkeit, ihr Projekt selbst vor dem Projektauswahlgremium (PAG) zu präsentieren.

Im PAG werden Projektanträge auf Basis der Präsentation und der eingereichten Unterlagen bewertet. Die Projekte müssen eine Auswirkung auf die Region haben.

Projektgenehmigung

Projektantragsteller:innen werden vom PAG schriftlich darüber informiert, ob ihr Projekt genehmigt oder abgelehnt wurde. Jede Ablehnung wird vom PAG nachvollziehbar begründet.

Zudem werden genehmigte Projekte samt aller relevanten Beilagen in die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA hochgeladen und der „Bewilligenden Stelle“ des Landes übermittelt.

Die DFP generiert einen Anerkennungsstichtag, ab dem Kosten, die bei der Projektumsetzung anfallen, anerkannt werden können.

Vorstellung von Projekten